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Rechtliche Hinweise

Impressum und Datenschutzerklärung

Betreiber der Webseite buggy-touren-mallorca.com

Udo Lidl
Trike Shop Paguera – Bulevar de Paguera 36 – 07160 Paguera
Telefon: 0034/971-685 282 – Mobil: 0034/717-113 717
E-Mail: info@trike-shop.eu

Steuernummer X-9471964-N

Unsere Website-Adresse lautet: https://buggy-touren-mallorca.com

Alle Texte, Logos und grafischen Inhalte dieser Website sind Eigentum von Trike-Shop Mallorca und dürfen mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden.

Haftungsausschluss

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.

Irrtum und Änderung vorbehalten: Wir weisen außerdem darauf hin, dass wir uns jederzeit Änderungen der Miet- und Tourpreise sowie Änderungen der Touren vorbehalten. In solchen Fällen kann es sein, dass die Informationen auf unserer Website nicht immer aktuell sind. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte vor Ort in unserem Shop in Paguera.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für den Mietvertrag zwischen Udo Lidl NIE. X9471964N (Vermieter) und dem Mieter. Sie beziehen sich auf die Vermietung von Motorrädern, Rollern 125ccm, Quads, Fahrrädern, E-bikes, Stand up Paddel, Kajaks, Trikes und Polaris Slingshot. Für alle anderen Leistungen im Zusammenhang mit den vermieteten Fahrzeugen oder Produkten (Incentives, organisierte Touren, usw.) gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters. Vorbehaltlich bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die nur schriftlich gültig sind.

Ausschließlich bei VON UNS geführten Trike- und Slingshottouren
a) Der Mieter kann ausschließlich bei von uns geführten Trike- und Slingshottouren eine Vollkaskoversicherung mit 3.000€ Selbstbeteiligung in Höhe von 15€ – 30€ (je nach Tourlänge und Fahrzeug) abschließen.
b) Benzinkosten gehen bei von uns geführten Triketouren zu lasten des Vermieters.
c) Bei von uns geführten Triketouren muss KEINE Kaution hinterlegt werden.

Ausschließlich bei VON UNS geführten Quadtouren
a) Ausschließlich bei von uns geführten Quadtouren ist eine Vollkaskoversicherung mit 2.000€ Selbstbeteiligung im Mietpreis enthalten.
b) Benzinkosten gehen bei von uns geführten Quadtouren zu lasten des Vermieters.
c) Bei von uns geführten Quadtouren muss KEINE Kaution hinterlegt werden.

1. Vertragsabschluss
Der Mieter kann das gewünschte Fahrzeug oder Produkt telefonisch, schriftlich, per Fax, per Internet oder per E-Mail buchen. Er erhält daraufhin vom Vermieter eine schriftliche Buchungsbestätigung.

2. Zahlung – Kaution – Anzahlung – Restzahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird der Gesamt-Betrag fällig. Der fällige Mietbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das angegebene Geschäftskonto zu überweisen. Die Buchung wird nur wirksam, wenn der Betrag innerhalb der angegebenen Frist dem Geschäftskonto gutgeschrieben wird. Die Kaution beträgt 500€ für Motorräder der Marke HONDA oder Quads der Marke CF. Die Selbstbeteiligung beträgt bei Motorrädern der Marke HONDA oder Quads der Marke CF 2.000€, 300€ für Roller der der Marke PIAGGIO 125ccm. Die Selbstbeteiligung aller 125ccm Roller beträgt 1.000€ und 3.000€ für Trikes. Kautionen sind vor Ort, bei der Übernahme des Fahrzeuges in Bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen.
Anzahlungen sind nach Rücksprache möglich, müssen jedoch in der Höhe von 50% geleistet werden. Die Restzahlung von 50% sind vor Ort bei Übergabe des Fahrzeuges zu entrichten.

3. Leistung und Preis
Die Bestätigung des Vermieters führt dessen Leistungen im Einzelnen und den dafür zu entrichtenden Gesamtpreis auf. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde bei Vertragsabschluss oder vor Ort verlangt, sind zusätzlich zu begleichen. Der Kunde erhält grundsätzlich das von ihm gebuchte Fahrzeug. Das Fahrzeug kann dabei in Farbe und Ausstattung von dem auf der Internetseite oder im Prospekt abgebildeten Modell abweichen. Dies gilt nicht als Leistungsänderung. Sollte es durch Umstände, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, vorkommen, dass ein Fahrzeug kurzfristig nicht zur Verfügung steht, wird dem Mieter kostenlos ein Fahrzeug der nächst höheren Kategorie (Gruppe) angeboten. Gehört das vermietete Fahrzeug zur höchsten Gruppe, wird dem Mieter ein Fahrzeug aus der selben Gruppe angeboten; ein weitergehender Anspruch auf Ausgleich ist ausgeschlossen.

4. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Kunden
Bei Rücktritt vom Vertrag von Seiten des Mieters behalten wir uns vor, folgende Stornogebühren zu berechnen: 1 Woche vor Mietbeginn 100%, 2 Wochen 80%, 3 Wochen 60% und 4 Wochen 50% des gesamten Mietpreises. Darüber hinaus bleibt es dem Mieter unbenommen, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Umbuchungen von Terminen und/oder Fahrzeugen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter und durch Rücktritt vom bestehenden Mietvertrag mit nachfolgender Neubuchung möglich. Eine bereits geleistete Anzahlung wird dabei auf den neuen Mietvertrag angerechnet.

5. Rücktritt durch den Vermieter
Wenn aus Gründen, die außerhalb der Einwirkung des Vermieters liegen (Streiks, terroristische Anschläge, Katastrophen o.ä.), eine bereits bestätigte Vermietung abgesagt werden muss, erfolgt die volle Rückerstattung des vom Mieter bereits bezahlten Betrages. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Desweiteren kann ein Mietvertrag vom Vermieter mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn eine oder mehrere der in den Mietbedingungen genannten Pflichten des Mieters nicht erfüllt werden, oder ihnen zuwider gehandelt wird. In Folge wird das Mietfahrzeug, sichergestellt und es erfolgt keinerlei Erstattung des Mietpreises.

6. Einhaltung von Vorschriften
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Mieter selbst verantwortlich. Jeder Mieter fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt.

7. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften und Fahrberechtigung
Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Balearischen Inseln geltenden Pass-, Visa-, Gesundheits-, und Fahrberechtigungsvorschriften und für die Beachtung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Kann der Mieter wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften das gebuchte Fahrzeug nicht übernehmen oder muss er es vorzeitig zurückgeben, ist der Vermieter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, geleistete Zahlungen des Mieters zurückzuerstatten.

8. Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen der Haftpflichtversicherung geltenden Bestimmungen, die gewissenhafte Pflege und den technischen Zustand der Fahrzeuge. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Mietdauer bemüht sich der Vermieter um Ersatz. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden in vollem Umfang an dem gemieteten Fahrzeug, die aus einer unsachgemäßen Nutzung oder der Verursachung eines Verkehrsunfalls hervorgehen, sowie für daraus resultierende Kosten Dritter, z.B. Bergungskosten usw. Der Mieter haftet ebenso bei Verlust oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeuges.

9. Reklamationen
Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Leistungsstörungen und Schäden des gemieteten Fahrzeuges sofort dem Vermieter anzuzeigen und dabei alles Zumutbare zu tun, um diese so gering wie möglich zu halten.

10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für beide Seiten Palma de Mallorca vereinbart.

11. Schlussbestimmungen
Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

VERMIETUNG VON TRIKES
12.
Der Fahrer wurde mehrfach bei der Einweisung auf das Trike darauf hingewiesen ,dass er nach JEDEM Kupplungs und Bremsvorgang die Füße wieder von den Pedalen nehmen muss.
Die Handbremse ist immer KOMPLETT zu lösen.
Sollte ein lautes Signal ertönen (Überhitzung des Motors) muss sofort rechts angehalten werden und der Motor abgestellt werden.
Der Vermieter ist bei jeglicher Art von Zwischenfällen unverzüglich zu benachrichtigen.
Sollten durch nicht Beachtung Schäden entstehen ,haftet der Kunde im vollen Umfang für Abschleppkosten + Reparaturkosten + Mietausfall.

Mietbedingungen

Mietbedingungen

Ausschließlich bei VON UNS geführten Trike- und Slingshottouren
a) Der Mieter kann ausschließlich bei von uns geführten Trike- und Slingshottouren eine Vollkaskoversicherung mit 3.000€ Selbstbeteiligung in Höhe von 15€ – 30€ (je nach Tourlänge und Fahrzeug) abschließen.
b) Benzinkosten gehen bei von uns geführten Triketouren zu lasten des Vermieters.
c) Bei von uns geführten Trike- uns Slingshottouren muss KEINE Kaution hinterlegt werden.

Ausschließlich bei VON UNS geführten Quadtouren
a) Ausschließlich bei von uns geführten Quadtouren ist eine Vollkaskoversicherung mit 2.000€ Selbstbeteiligung im Mietpreis enthalten.
b) Benzinkosten gehen bei von uns geführten Quadtouren zu lasten des Vermieters.
c) Bei von uns geführten Quadtouren muss KEINE Kaution hinterlegt werden.

1. Mindestalter
Das Mindestalter für die Anmietung eines Motorisierten Fahrzeuges beträgt 18 Jahre ( Trike freie Vermietung 25 Jahre ). Der Fahrer muss die gültige Fahrerlaubnis zum führen des gewählten Motorisierten Fahrzeuges seit mindestens 2 Jahren besitzen.

2. Miete

a) Gegenstand des Vertrages mit dem Vermieter ist ausschließlich die zeitweise Überlassung des gebuchten Fahrzeuges oder Produkts. Es handelt sich um Fahrzeuge, die als Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge zugelassen sind.
b) Alle Preise verstehen sich ohne Kilometerbegrenzung, einschließlich Haftpflichtversicherung und zzgl. einer Selbstbeteiligung von 2.000€ (Kaution 500€) bei den Motorrädern der Marke HONDA oder Quads der Marke CF. 1.000€ (Kaution 300€) bei allen Rollern mit Hubraum 125ccm, bzw. 3.000€ bei einem Trike. Die Kraftstoffkosten sind nicht mit eingeschlossen.
c) Die Selbstbeteiligung, zumindest die Kaution ist für das motorisierte Fahrzeug vor der Übergabe in bar oder per Kreditkarte (Euro / Mastercard, VISA) zu hinterlegen. Die Kaution ist in voller Höhe zu hinterlegen.
d) Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu bezahlen.

3. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Fahrzeug oder Produkt sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl, Wasserstand, Reifendruck sowie die korrekte Spannung der Antriebskette sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für alle Verwaltungsgelder, Bußgelder und Strafen, die auf seiner Benutzung des Fahrzeuges oder Produkts beruhen.
Dem Mieter ist insbesondere untersagt:

a) Das Fahrzeug oder Produkt anderen, als auf dem Mietvertrag benannten berechtigten Fahrern ( Mietern ) zu überlassen.
b) Das Fahrzeug oder Produkt einem solchermaßen berechtigten Fahrer zu überlassen, wenn gegen diesen ein Fahrverbot verhängt wurde oder dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder fahruntüchtig ist.
c) Das Motorisierte Fahrzeug zu benutzen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt wurde oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
d) Das Fahrzeug oder Produkt in fahruntüchtigen Zustand zu benutzen.
e) Die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art einschließlich der dazugehörenden Übungsfahrten.
f) Das Motorisierte Fahrzeug abseits befestigter Straßen, Wald oder am Strand zu benutzen.
Es ist nur erlaubt auf öffentlichen Straßen zu fahren!!!
g) Manipulationen am Tachometer durchzuführen. Defekte am Tachometer sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
h) Das Fahrzeug oder Produkt zu verpfänden, zu verkaufen oder sonst in einer Weise über das Fahrzeug, Produkt oder seine Teile, Ausstattung, Zubehör und Dokumente zu verfügen, die dem Vermieter in seinem Recht als Eigentümer oder irgend einem anderen Recht, das der Vermieter am Fahrzeug oder Produkt besitzt, schaden können.
i) Das Fahrzeug oder Produkt in nicht diebstahlgesicherten Zustand abzustellen.
j) Das Mietfahrzeug oder Mietprodukt außerhalb des Hoheitsgebietes der Balearischen Inseln zu verbringen. Das Verbringen von Mallorca aus auf eine andere balearische Insel ist dem Vermieter vorher anzuzeigen.

4. Pflichten und Haftung des Vermieters
Der Vermieter übergibt das Fahrzeug oder Produkt in einwandfreiem, gereinigtem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand sowie mit unbeschädigten Plombierungen diverser Bauteile, Schutzbekleidung ( Helme, Schwimmwesten usw. ). Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden des Mieters beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

5. Haftung des Mieters für Schäden
Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges oder Produkts dem Vermieter gegenüber auch für leichte Fahrlässigkeit, hinsichtlich Untergang (auch Abhandenkommen oder Beschlagnahmung des Fahrzeuges oder Produkts ) und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfall oder Betriebsschäden, Schäden in Folge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeugs oder Produkt während der Mietzeit entstehen. Bei Schäden am Mietfahrzeug oder Mietprodukt haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und wirtschaftliche Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Der Mieter haftet darüber hinaus für zusätzlich ausgeliehenes Zubehör.Übermäßige Schäden an Reifen oder Felgen gehen zu lasten des Mieters.

6. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden
Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen. Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

7. Versicherungsschutz
Das Motorisierte Fahrzeug hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme beträgt 50 Mio. Euro für Drittschäden, wobei die Leistung bei Personenschäden auf 8 Millionen Euro je geschädigte Person begrenzt ist.
Vom Mieter ist bei Übernahme des Motorisierten Fahrzeuges in bar oder per Kreditkarte eine Kaution in Höhe von 500€ HONDA Motorrad oder Quad CF zu hinterlegen. Die Selbstbeteiligung beträgt bei Motorrädern (Marke HONDA) oder Quads (Marke CF) 2.000€. 300€ für alle Roller 125ccm. Die Selbstbeteiligung aller 125ccm Roller beträgt 1.000€ und bei Trikes 3.000€ ist zu hinterlegen. Diese wird vollständig zurückgegeben, sobald das Motorisierte Mietfahrzeug unbeschädigt an den Vermieter zurückgegeben wird.
Der Mieter wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auch für Schäden haftet, wenn er oder sein Erfüllungsgehilfe:

a) die Vertragspflichten gem. Ziff. 4 nicht beachtet.
b) bei schuldhaften Unfällen sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.
c) Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.
d) die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet.

8. Fahrzeug oder Produkt Rückgabe
Das Motorisierte Fahrzeug wird vollgetankt, sauber, in einwandfreiem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mängel übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug oder Produkt am Ende der Mietzeit am vereinbarten Rückgabeort, Datum und Uhrzeit mit allen Papieren, Fahrzeugschlüsseln, Werkzeug und Zubehör in gleichem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust des Werkzeugs, der Fahrzeugschlüssel und/oder der Fahrzeugpapiere, ist dies mit vom Mieter zu ersetzen. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten zu zahlen.
Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als zwei Stunden überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist.
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Fahrzeug oder Produkt sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.

VERMIETUNG VON TRIKES
9.
Der Fahrer wurde mehrfach bei der Einweisung auf das Trike darauf hingewiesen, dass er nach JEDEM Kupplungs und Bremsvorgang die Füße wieder von den Pedalen nehmen muss.
Die Handbremse ist immer KOMPLETT zu lösen.
Sollte ein lautes Signal ertönen ( Überhitzung des Motors ) muss sofort rechts angehalten werden und der Motor abgestellt werden.
Der Vermieter ist bei jeglicher Art von Zwischenfällen unverzüglich zu benachrichtigen.
Sollten durch nicht Beachtung Schäden entstehen, haftet der Kunde im vollen Umfang für Abschleppkosten + Reparaturkosten + Mietausfall.

VERMIETUNG VON FAHRRÄDERN und E-BIKES
10.
Der Mieter verpflichtet sich pflegsam mit dem Fahrrad oder E-bike umzugehen und es in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder abzugeben. Desweiteren erhält der Mieter zu jedem Fahrrad ein Schloss, um es beim Abstellen verschließen zu können. Bei Beschädigung des Fahrrades oder E-bikes sowie Zubehörs oder Anbauteilen haftet der Mieter in Höhe der Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung. Bei Totalverlust ( Diebstahl, Unfall usw. ) des Fahrrades sind € 250 € zu bezahlen, beim E-bike € 1.800 €!!! Das Fahrrad oder E-bike ist am Rückgabetag zur angegebnen Uhrzeit zurück zu geben. Danach wird eine weitere Mietgebühr fällig, diese beträgt je angefangene Stunde beim Fahrrad € 2,50 € und beim E-bike € 10 €. DER MIETER VERPLICHTET SICH EINEN FAHRRADHELM ZU TRAGEN!!!!

VERMIETUNG VON STAND UP PADDLE ( SUP ) und KAJAKS
11.
Der Mieter verpflichtet sich pflegsam mit dem SUP/Kajak umzugehen und es in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder abzugeben. Bei Beschädigungen des Boards/Kajaks sowie des Zubehörs haftet der Mieter in Höhe der Kosten für die Reparatur oder wieder Beschaffung. Bei Totalverlust durch Diebstahl, Untergang oder Beschädigung sind € 600 € zu bezahlen. Das SUP/Kajak sowie Zubehör sind am Rückgabetag zur angegebenen Uhrzeit zurück zu geben. Danach wird eine weitere Mietgebühr fällig, diese beträgt je angefangene Stunde € 15 €. DER MIETER VERPLICHTET SICH EINE SCHWIMMWESTE ZU TRAGEN!!!!!!!

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